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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

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Lebensbescheinigung


Im Ausland wohnhafte Empfänger einer deutschen Rente erhalten einmal jährlich in der Regel bis etwa Mitte Juli eines jeden Jahres eine „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Lebensbescheinigung).

Das Formular wird direkt von der zuständigen Rentenversicherung in Deutschland an den Rentenempfänger gesandt. Sollten Sie das Formular „Lebensbescheinigung“ einmal nicht wie gewohnt erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger in Deutschland. Bitte vergewissern Sie sich auch, dass dieser stets Ihre aktuelle Zustelladresse hat und teilen Änderungen Ihrem Rentenversicherungsträger direkt mit.

Das vom Rentenberechtigten eigenhändig unterschriebene und von einer Behörde bzw. autorisierten Stelle des Wohnlandes beglaubigte Formular muss innerhalb der auf dem Formular genannten Frist an die zuständige Behörde zurück gesandt werden. Wenn bis zum Fristablauf kein Rücklauf der Lebensbescheinigung festgestellt wird, versendet die Rentenversicherung eine erneute Aufforderung. Wird auch dieser nicht nachgekommen, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.

Sollte die empfangsberechtigte Person nicht mehr in der Lage sein, die Lebensbescheinigung eigenhändig zu unterschreiben, so kann stattdessen eine bevollmächtigte Person unterschreiben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Rentenversicherung die entsprechende Vollmacht vorliegt.

Die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung muss durch eine amtliche Stelle bestätigt werden. Die Bestätigung kann von der deutschen Botschaft Riad vorgenommen werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache des Rentenempfängers mit einem gültigen Lichtbildausweis unerlässlich.

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