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Terminvergabe für Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte

Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte, © Colourbox

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Wichtiger Hinweis

Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018 auf insgesamt 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Nur die engsten Familienangehörigen können nachziehen. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Behörden entscheiden anhand humanitärer Gründe, wer eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhält.

Um ein Visum zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu beantragen, müssen Sie sich vorerst hier registrieren, damit sie überhaupt einen Termin zur Antragstellung erhalten können.

Bitte wählen Sie dabei die für Sie zuständige Auslandsvertretung aus. Wenn Sie in Saudi-Arabien leben, ist die Botschaft in Riad zuständig.

Bitte füllen Sie alle Felder ausschließlich in lateinischen Buchstaben aus und achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Registrierungsbestätigung erhalten können.

Jeder Antragsteller benötigt eine eigene Registrierung. Familien können u.a. anhand der gemeinsamen Referenzperson in Deutschland identifiziert werden und erhalten dann zur gleichen Zeit ihren Termin.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft erst einen Termin zur Antragstellung vergeben kann, wenn Ihr Fall durch IOM in Deutschland vorgeprüft wurde. Dies kann mehrere Monate dauern. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit Abstand von Sachstandsanfragen.

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