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Führungszeugnis (deutsches und saudi-arabisches)
Ein polizeiliches Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz in Deutschland beantragen.
Online-Beantragung
Sie können das Führungszeugnis mit Ihrem Personalausweis und Ihrem dazugehörigen PIN auch bequem von zuhause aus online beantragen und müssen nicht extra zur Botschaft kommen! Näheres hierzu finden Sie unter Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Fragen zur Online-Beantragung nicht beantworten kann - bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen direkt an das Bundesamt für Justiz.
Alternative zur Online-Beantragung
Sofern Sie das Führungszeugnis in Papierform beantragen möchten, ist die amtliche Bestätigung Ihrer Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag erforderlich. Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz
Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung (z.B. Botschaft Riad) oder eine/n Notar/in erteilt werden. Die Übersicht zu den an der Botschaft Riad zu zahlenden Gebühren finden Sie hier.
Ein vollständiger Antrag besteht aus drei Dokumenten, die zum Termin mitzubringen sind. Die Richtigkeit der Angaben im Formular liegt in der Verantwortung des Antragstellers.
- Das ausgefüllte Antragsformular des Bundesamtes für Justiz.
- Zahlungsnachweis der im Voraus an das Bundesamt für Justiz zu zahlende Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses im Ausdruck. Angaben zur Höhe der Gebühr sowie eine Zahlungsanleitung sind auf der Rückseite des Antrags zu finden.
- einen gütigen Reisepass
- Einen Ausdruck des Antragsformulars mit bereits vergebener Antragsnummer vom BfAA zur Beantragung einer Apostille (falls gewünscht)
Apostille
Ob Sie ein Führungszeugnis mit Apostille benötigen, erfragen Sie bitte beim Empfänger. Sie beantragen die Erteilung einer Apostille online beim BfAA und entrichten die dort anfallende Gebühr. Daraufhin wird Ihnen das Antragsformular des BfAA an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Bei Weiterleitung Ihres Antrags durch die Botschaft legen Sie einen Ausdruck des Ihnen per E-Mail zugesandten Antragsformulars des BfAA dem Antrag eines Führungszeugnisses an das BfJ bei.
Mehr Information zum Thema Apostille bei Antragstellung eines Führungszeugnisses finden Sie auf der Webseite des BfJ unter den FAQs unter dem Stichwort Antragstellung einer aus dem Ausland
Erweitertes Führungszeugnis
Neben dem einfachen Führungszeugnis kann auch ein erweitertes Führungszeugnis unter Verwendung desselben Formulars beantragt werden. Angaben zur Höhe der Gebühr sowie eine Zahlungsanleitung stehen auf der Rückseite des Antrags.
Ob Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, erfragen Sie bitte beim Empfänger. Eine schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, muss als zusätzliche Anlage zum Antrag eingereicht werden.
Beantragung eines saudi-arabischen Führungszeugnisses
Es wird empfohlen vor der endgültigen Ausreise aus KSA, ein polizeiliches Führungszeugnisses zu beantragen. In der Regel wird es bei einer Weiterbeschäftigung in Deutschland aber auch in anderen Ländern benötigt. Detaillierte Hinweise zur Beantragung eines Führungszeugnisses entnehmen Sie bitte der Webseite des Ministry of Interior.