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Hilfe für deutsche Staatsangehörige und Krisenvorsorgeliste

Rettungsring © colourbox.de
Erreichbarkeit der Rechts- und Konsularabteilung und des Bereitschaftsdienstes
Sie können die Rechts- und Konsularabteilung telefonisch während der angegebenen Telefonzeit erreichen oder jederzeit per E-Mail. Telefonnummern und Adresse finden Sie hier.
Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen in Notfällen der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der
Rufnummer +966 050 5239 913 zur Verfügung. Fragen zu Visaangelegenheiten oder allgemeine Anfragen können nicht beantwortet werden.
Hilfe durch Ihre deutsche Auslandsvertretung
Was kann/darf eine Auslandsvertretung tun?
- Ihnen bei Passverlust ein Reiseersatzpapier (vorläufiger Reisepass oder Reiseausweis als Passersatz) zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B. mit Western Union u.a.),
- Ihnen bei Bedarf die Kontaktdaten hier bekannter Anwälte, Dolmetscher/Übersetzer benennen,
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch ihre Angehörigen unterrichten,
- im Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein
- im Falle von Schwierigkeiten mit lokalen Behörden vermittelnd tätig werden.
Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann/darf:
- Führerscheinersatzpaiere ausstellen,
- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten o.Ä. bezahlen,
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen
- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Ihnen Rechtsberatung gewähren oder Sie vor Gericht vertreten,
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
- die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land, das sie besuchen, und von der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Geldbeschaffung
Bargeld
Wenn Ihnen Bargeld gestohlen wurde, Sie aber noch eine Kreditkarte besitzen können Sie an vielen Geldautomaten in Saudi-Arabien Bargeld erhalten. Die Gebühren hängen von der kontoführenden Bank in Deutschland ab.
Es gibt außerdem die besonders für Notfälle geeignete Möglichkeit, sich über Western Union aus Deutschland schnell Geld überweisen zu lassen:
Eine Person zahlt entweder online über Westernunion oder bei einer Einzahlungsstelle die gewünschte Geldsumme ein. Nach Geldeinzahlung erhält der Absender eine Bestätigungsnummer (MTCN), die er dem Begünstigten zukommen lassen muss. Mit dieser MTCN kann der Begünstigte bereits nach wenigen Minuten das Geld an einer Auszahlungsstelle im Ausland entgegennehmen. Hierfür muss neben der MTCN ein Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) vorgelegt werden.
Sperrung von Kreditkarten/Reisechecks/Handykarten
Wenn Ihre Kreditkarte etc. gestohlen wurde, sollten Sie diese sofort unter folgender zentraler Telefonnummer sperren lassen (24 h):
+49 30 4050 4050