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Flughafentransitvisum

Flughafentransit, © colorbox
Voraussetzungen für einen Flughafentransit über deutsche Flughäfen:
Anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz
Für den Flughafentransit über Deutschland benötigen Sie analog wie für eine Einreise einen von Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Besondere Hinweise für Palästinenser und Somalier zur Anerkennungslage siehe unten.
Flughafentransitvisum in bestimmten Fällen
Transitprivileg:
Für die große Mehrzahl Reisender, welche für die Einreise normalerweise ein Visum benötigen, gilt für den Transit das sogenannte „Transitprivileg“. Wenn Sie aus einem Nicht-Schengenstaat kommend beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen den internationalen Transitbereich nicht verlassen und der nächste Flughafen ebenfalls in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt, benötigen Sie für den Transitaufenthalt kein Visum.
Transit mit Einreise:
Ist bei der Reise die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten erforderlich (z. B. bei einem Terminalwechsel, wenn die Reiseroute hintereinander über zwei Flughäfen im Bereich der Schengener Staaten führt, das Endreiseziel im Schengen-Raum liegt oder bei der Reise über einen anderen als die u.g. sechs Flughäfen), benötigen die oben genannten Staatsangehörigen ein einheitliches Schengen-Visum. Informieren Sie sich vorab genau über den geplanten Reiseverlauf bei dem Reisebüro/der Fluggesellschaft und ob ein Terminalwechsel erforderlich wird.
Flughafentransitvisum:
Für die Staatsangehörigen der folgenden Länder gilt das Transitprivileg nicht, d. h. beim Transit über einen deutschen Flughafen ist grundsätzlich ein Flughafentransitvisum nötig.
Afghanistan |
Indien |
Libanon |
Sri Lanka |
Äthiopien |
Iran |
Mali |
Sudan |
Bangladesch |
Irak |
Nigeria |
Südsudan |
Eritrea |
Jordanien* |
Pakistan |
Syrien |
Ghana |
Kongo (DRC) |
Somalia |
Türkei* |
* für diese Länder gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen
Ausnahmen:
Auch o.g. Staatsgehörige benötigen in folgenden Fällen kein Flughafentransitvisum:
- Inhaber gültiger Visa oder nationaler Aufenthaltstitel von Schengen-Staaten
- Inhaber nationaler Aufenthaltstitel von Großbritannien, Irland, Andorra, Japan, Kanada, San Marino, Monaco oder Vereinigte Staaten von Amerika.
- Inhaber gültiger Visa der EWR-Staaten (EU-Staaten und Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellter Visa.
- Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigen Unionsbürgern (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel unter 21 Jahren. Eltern und Großeltern, sofern sie vom Unionsbürger unterhalten werden)
- Inhaber von Diplomatenpässen
- Mitglieder von Flugbesatzungen
Bestätigtes Flugticket für einen Anschlussflug ins Zielland
Bestätigtes Flugticket:
Sofern die Reise über die Flughäfen Frankfurt oder München verläuft, müssen Sie über einen bestätigtes Flugticket für einen Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden nach planmäßiger Ankunft verfügen. Sofern Sie über die weiteren unten genannten Flughäfen reisen, müssen Sie über einen bestätigtes Flugticket für einen Weiterflug am gleichen Tag verfügen.
Nur die nachfolgend genannten sechs deutschen Flughäfen verfügen über einen internationalen Transitbereich, der ein Umsteigen ohne formelle Einreise in das Schengen-Gebiet ermöglicht:
- Frankfurt/Main
- München
- Hamburg (4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
- Düsseldorf (6.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
- Köln-Bonn (4.30 Uhr bis 23.00 Uhr)
- Berlin-Tegel (6.00 Uhr bis 23.00 Uhr)
Wenn Sie ein Flughafentransitvisum benötigen, finden Sie Informationen zur Beantragung hier.