Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Chancenkarte

Arbeitssuche

Arbeitssuche, © Colourbox

Artikel

Allgemeines

Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland?
Oder möchten Berufsqualifikationen anerkennen lassen um in Deutschland zu arbeiten?
Sie bringen mindestens einen Berufsabschluss oder einen Hochschulabschluss mit?
Sie sprechen Englisch oder Deutsch?

Dann ist die Chancenkarte eine Möglichkeit für Sie, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden, ohne dass Sie bereits Deutsch sprechen müssen oder bereits eine Jobzusage haben.

Die Chancenkarte berechtigt zur Einreise nach Deutschland für 12 Monate, um dort einen Arbeitsplatz zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchzuführen.

Prüfen Sie direkt mit dem → Self-Check, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:

Variante A Variante B
Fachkraft i.S.d. § 18 III AufenthG
keine Fachkraft i.S.d. § 18 III AufenthG
Antragsteller, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte erhalten.

Antragsteller ohne gleichwertige Qualifikation müssen folgendes nachweisen:

  • ausländischen Hochschulabschluss (im Ausbildungsstaat anerkannt) ODER
  • mind. zweijährige Berufsausbildung (im Ausbildungsstaat anerkannt) ODER
  • Berufsschulabschluss der deutschen Außenhandelskammer

Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden. Genauere Informationen zum Punktesystem der Chancenkarte finden Sie hier.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor.

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular VIDEX National)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Ggf. Motivationsschreiben mit Angaben zur beabsichtigten Stellensuche (Branche, Regionen, etc.), die auf Ihr/e Studiengebiet/Qualifikation abgestimmt ist.
  • Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1.027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist. Dies können Sie idealerweise durch Kontoauszüge und durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen. Alternativ kann die Finanzierung auch durch eine Nebenbeschäftigung in Deutschland oder eine förmliche Verpflichtungserklärung (Original und Kopie) nachgewiesen werden.
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar
  • Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz für ein Jahr in Deutschland erbringen. Dieser erfolgt in der Regel über eine sogenannte Incoming-Versicherung.

Abgesehen von den eben aufgelisteten Unterlagen werden die nachfolgenden Unterlagenanforderungen dadurch bestimmt, ob es sich bei Ihnen um eine Fachkraft im Sinne von §18 III AufenthG handelt oder nicht.

Variante A
Fachkraft i.S.d. §18 III AufenthG
Variante B
KEINE Fachkraft i.S.d. §18 III AufenthG

Wenn Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG sind, müssen Sie keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation durch nachfolgend genannte Unterlagen nach:

Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • Berufsausbildungsabschluss in Deutschland ODER
  • Hochschulabschluss in Deutschland ODER
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle ODER
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss) ODER
  • Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB, falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist ODER
  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation. Bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission. Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden
  • Ausländischer Berufsausbildungsabschluss SOWIE
  • Bescheinigung der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER
  • Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation ODER
  • Ausländischer Hochschulabschluss SOWIE
  • Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch
    1. Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) ODER
    2.
    Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen', falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist ODER
    3.
    Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB


  • Falls vorhanden: Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache

Sprachkenntnisse

  • Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1! UND/ODER
  • Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.
  • Falls vorhanden: Nachweise über bisherige Berufserfahrung, z.B.: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen usw.
Hinweis: Die oben genannten Dokumente sind auch für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant! So können Sie für Deutsch- und Englischkenntnisse auf bestimmten Niveaus Punkte erhalten, ebenso für eine Teilanerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf unser Website und auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:


  • Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Lebenslauf, Arbeitgeberbescheinigungen, usw.

  • Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
    -ungekündigte Mietverträge
    -Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
    -Pässe mit Visa und Einreisestempeln

  • Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat er/sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Botschaft in Riad. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr in bar entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Bitte buchen Sie Ihren Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu den Beschäftigungschancen in Deutschland oder zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, finden Sie auch auf der Website der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) , beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services).

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „make-it-in-germany“ .

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 90 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

nach oben