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Blaue Karte EU (Hochqualifizierte)

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

Artikel

Allgemeines

Mit der Blauen Karte EU können Ausländer, die einen deutschen Hochschulabschluss , einen in Deutschland anerkannten, oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Um die Blaue Karte EU zu beantragen, ist die Vorlage eines Arbeitsvertrages oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots mit einem jährlichen Mindestgehalt 43.800 € (Stand 2023) erforderlich.

Für hochqualifizierte Ausländer in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Ingenieurswesen, Naturwissenschaften, Technik) und ausländische Ärzte kann eine Blaue Karte EU bereits mit einem Arbeitsvertrag/-angebot und Jahresgehalt in Höhe von 39.682,80 € (Stand 2023) beantragt werden.

Interessierte Bewerber können über das Web-Portal ANABIN prüfen, ob ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder als gleichwertig festgestellt ist.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular „VIDEX“)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes (aus Deutschland) mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von derzeit mindestens 43.800,- € (als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt oder IT-Fachkraft: derzeit mindestens 39.682,80 €)
  • vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Hochschulabschluss als Nachweis über die Qualifikation im beabsichtigten Tätigkeitsbereich
  • Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation durch ANABIN-Auszug oder ZAB-Anerkennungsbescheid.
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Hintergründen zum beruflichen Werdegang
  • falls vorhanden: Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
  • falls vorhanden: Fremdsprachennachweise Deutsch/Englisch
  • bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis/Approbation
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Djauf, Qurayyat, Quasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen Ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadjran und Jizan buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen, z.B. zur Anerkennung von Abschlüssen, zu den Beschäftigungschancen in Deutschland oder zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, finden Sie auch auf der Website der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) , beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services).

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „make-it-in-germany“ .

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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