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Familienzusammenführung zum Schutzberechtigten (Asyl/Flüchtling)

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Familie, © colobox

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Allgemeines

Familienangehörige von in Deutschland lebenden anerkannten Schutzberechtigten (Asylberechtigte und Flüchtlinge) können, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Saudi Arabien haben, ein Visum zur Familienzusammenführung an der Botschaft Riad beantragen. Die Beantragung am Generalkonsulat Djidda ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, ein Visum bei der Botschaft zu erhalten, um in Deutschland Asyl zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular )
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Schutzberechtigten in Deutschland mit Anschreiben des BAMF
  • ggf. zuvor gestellter formloser Antrag auf Familiennachzug wegen Fristwahrung gem. § 29 Abs. 2 AufenthG
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar

beim Nachzug zum/zur Ehepartner/in:

  • Heiratsurkunde (bei Eheschließung durch Vertreter/ ohne persönliche Anwesenheit: Spezialvollmacht mit vollständigen Namen beider Ehegatten und Ausstellungsdatum vor Eheschließung)
  • ggf. Auszug aus dem Familienregister
  • ggf. Ehevertrag
  • Reisepass bzw. Fremdenpass, Aufenthaltskarte und Meldebescheinigung des in Deutschland wohnhaften Schutzberechtigten
  • im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

beim Nachzug von Kindern zu Eltern oder Eltern zu Kindern:

  • Geburtsurkunde
  • ggf. Familienregisterauszug
  • ggf. Heiratsurkunde und Ehevertrag der Eltern
  • Reisepass bzw. Fremdenpass, Aufenthaltskarte und Meldebescheinigung des in Deutschland wohnhaften Schutzberechtigten
  • bei Nachzug eines Kindes und Verbleib eines Elternteils im Ausland: notarielle Einverständniserklärung, Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde eines Elternteils

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 2 Kopien vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Monate, oftmals länger.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Bitte buchen Sie Ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Weiterführende Informationen

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich gern über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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