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Checkliste Familienzusammenführung
Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen Sie dazu das elektronische Antragsformular)
Belehrung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
3 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
saudi-arabische ID bzw. Iqama oder saudi-arabisches Visum mit Einreisestempel
Gebühr in Höhe von 75 EUR, zu zahlen in SAR (nur in bar)
beim Nachzug zum/zur Ehepartner/in:
Heiratsurkunde (bei Eheschließung durch Vertreter - Vollmacht der Verlobten zur Eheschließung)
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (siehe Ausnahmen)
Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung des in Deutschland wohnhaften Ehepartners
ggf. Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehepartners
ggf. Auszug aus dem Eheregister
bei Vorehen: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
beim Nachzug von Kindern zu Eltern oder Eltern zu Kindern:
Geburtsurkunde
Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung des/der in Deutschland lebenden Eltern(-teils) / Kindes
ggf. Heiratsurkunde der Eltern
ggf. Auszug aus dem Familienregister
ggf. Aufenthaltserlaubnis des/der in Deutschland lebenden Eltern(-teils)/ Kindes
- bei Nachzug eines Kindes und Verbleib eines Elternteils im Ausland:
notarielle Einverständniserklärung, Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde eines Elternteils
zusätzlich bei Kindern über 16 Jahren:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2
Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.