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Familienzusammenführung

glückliche Familie

glückliche Familie, © Colourbox

Artikel

Allgemeines

Ehegatten, sorgeberechtigte Eltern und minderjährige Kinder von in Deutschland lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen können diesen unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen. Weitere Angehörige (z.B. volljährige Kinder, Eltern volljähriger Kinder, Geschwister, Großeltern) können ein Visum in aller Regel nur in Fällen außergewöhnlicher Härte erhalten.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular )
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Gebühr in Höhe von 75 EUR, zu zahlen in SAR (nur in bar)

beim Nachzug zum/zur Ehepartner/in:

  • Heiratsurkunde (bei Eheschließung durch Vertreter - Vollmacht der Verlobten zur Eheschließung)
  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (siehe Ausnahmen)
  • Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung des in Deutschland wohnhaften Ehepartners
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehepartners
  • ggf. Auszug aus dem Eheregister
  • bei Vorehen: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

beim Nachzug von Kindern zu Eltern oder Eltern zu Kindern:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung des/der in Deutschland lebenden Eltern(-teils) / Kindes
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Auszug aus dem Familienregister
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis des/der in Deutschland lebenden Eltern(-teils) / Kindes
  • bei Nachzug eines Kindes und Verbleib eines Elternteils im Ausland: notarielle Einverständniserklärung, Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde eines Elternteils

zusätzlich bei Kindern über 16 Jahren:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 2 Kopien vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Monate. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Djauf, Qurayyat, Quasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadjran und Djasan buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Für Informationen zu Sprachkursen und -prüfungen besuchen Sie bitte die Seite des Goethe-Institutes Riad.

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich gern über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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