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Führungszeugnis (deutsches und saudi-arabisches)

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt

Artikel

Zuständigkeit
Führungszeugnisse werden vom zentralen Register des Bundesamts für Justiz erteilt. Der kann beim Bundesamt für Justiz entweder durch persönliches Erscheinen oder formlos per Post oder Telefax, jedoch nicht per E-Mail gestellt werden.

Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany
Bei persönlichem Erscheinen:
Bundesamt für Justiz
Besucherservice
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag- Mittwoch: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 14:00 Uhr
Telefon: 0049 228 99 410-40
Telefax: 0049 228 99 410-5050

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Betroffene kann sich bei der Antragstellung nicht - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten des Betroffenen enthalten und von ihm persönlich unterschrieben werden. Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein.
Es genügt auch die Übersendung einer beglaubigten Fotokopie eines amtlichen Personalpapiers, aus der sich die Personendaten ergeben. Bitte beachten Sie, dass für die Unterschriftsbeglaubigung gesonderte Gebühren anfallen.

Für die Unterschriftsbeglaubigung ist erforderlich, dass Sie während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung persönlich vorsprechen. Die Kopie des Passes ist von der Antrag stellenden Person zu unterschreiben, bevor sie beglaubigt wird. Geburtsname (Familienname zum Zeitpunkt der Geburt) und aktueller Familienname sind unbedingt anzugeben.
Die Gebühr für jedes Führungszeugnis beträgt 13 €. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden. Der Betrag ist auf das nachstehende Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen:

Deutsche Bundesbank - Filiale Köln -
BLZ: 370 000 00
Konto-Nr.: 38001005
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370
Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs - falls vorhanden - oder Vor- und Nachname der Antrag stellenden Person)
Die Gebühr kann auch per Scheck entrichtet werden.
Das Führungszeugnis kann nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift übersandt werden; diese Anschrift ist daher anzugeben. Auf Antrag kann das Führungszeugnis auch einer deutschen Behörde übersandt werden, wenn das Führungszeugnis von dieser Behörde benötigt wird. In diesem Fall ist die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und/oder das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben. Das Führungszeugnis kann nur in deutscher Sprache erteilt werden. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Die Durchschrift des Überweisungsauftrags oder einen Ausdruck im Fall des Online-Banking bitte zusammen mit dem Antragsformular an das Bundesamt für Justiz übersenden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Beantragung eines saudi-arabischen Führungszeugnisses
Es wird empfohlen vor der endgültigen Ausreise aus KSA, ein polizeiliches Führungszeugnisses zu beantragen. In der Regel wird es bei einer Weiterbeschäftigung in Deutschland aber auch in anderen Ländern benötigt. Detaillierte Hinweise zur Beantragung eines Führungszeugnisses entnehmen Sie bitte der Webseite des Ministry of Interior.

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