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Passverlust
Deutsche Reisepaesse liegen auf einem Tisch. Foto: Winfried Rothermel, © picture alliance / Winfried Rothermel
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate Reiseausweise als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.
Für die Ausstellung eines Passersatzes benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust eine polizeiliche Verlustanzeige. Des Weiteren erleichtern Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.
Neben der Verlustanzeige und ggf. vorhandener Ausweiskopie bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ein ausgefülltes Antragsformular mit.