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Nationale Visa

Flagge Deutschland

Flagge Deutschland, © colourbox

12.11.2024 - Artikel

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, benötigen Sie ein nationales Visum.

Allgemeines

Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Reisezweck. Bitte beantragen Sie das Visum sobald Ihre Pläne konkret sind. Nach Mitteilung der Visastelle über die positive Bescheidung Ihres Antrags muss die Ausreise nach Deutschland innerhalb von 3 Monaten erfolgen.

Zuständigkeit zur Visumerteilung

Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Von einem gewöhnlichem Aufenthalt in Saudi-Arabien ist dann auszugehen, wenn Sie sich bereits seit sechs Monaten hier aufhalten.

Ihren Antrag stellen Sie dann bitte bei der Botschaft in Riad.

Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visa-bescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorge-sehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.

Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.

Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrations-verfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.

Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Warte-zeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstver-ständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.

Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslands-portal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.

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