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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

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Lupe, © Colorbox

Artikel

Allgemeines

Für ausländische Fachkräfte, deren ausländischer Abschluss (noch) nicht als gleichwertig anerkannt ist, besteht Möglichkeit, durch in Deutschland zu absolvierende Bildungsmaßnahmen eine vollständige Anerkennung zu erreichen und im Anschluss eine Erwerbstätigkeit, Ihrer Qualifikation entsprechend, aufnehmen.

Dies betrifft vor allem ausgebildete Ärzte ohne deutsche Berufsausübungserlaubnis und sonstige Berufsgruppen (Pharmazeuten, Psychotherapeuten, Zahn- und Tiermediziner, Kranken- oder Altenpfleger, bestimmte handwerkliche Berufe, Lehrer, Erzieher, Juristen …).

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Bescheid (sog. Defizitbescheid) der für die berufliche Anerkennung bzw. Berufszulassung zuständigen Stelle in Deutschland vorlegt. Dieser muss die Feststellung enthalten, dass zur Erlangung der vollen Anerkennung oder der Berufszulassung eine Anpassungsmaßnahme (berufsfachliche, praktische Kenntnisse, Sprachkenntnisse) oder eine Prüfung erforderlich sind. Im nicht reglementierten Bereich reicht die Feststellung, dass praktische und/oder theoretische Kenntnisse fehlen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular )
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • sog. Defizitbescheid bzw. (Teil-) Anerkennungsbescheid der für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zuständigen Behörde über die für die Anerkennung bzw. Ausstellung der Berufsausübungserlaubnis noch fehlenden Anpassungsmaßnahmen
  • Nachweis über die Buchung/Vereinbarung aller für die Anerkennung bzw. Berufsausübungserlaubnis geeigneten Anpassungsmaßnahmen (Sprachkursbuchungen, Fachsprachkursbuchung, Vorbereitungskurse auf die Feststellungsprüfung etc., falls erforderlich: unterschriebener Praktikumsvertrag, …)
  • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer oder einem deutschen vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss mit ANABIN-Auszug
  • legalisierte Saudi-arabische Berufsausübungserlaubnis

  • Nachweis von Deutschkenntnissen, in der Regel Niveau B1
  • Nachweise zur Finanzierung des gesamten Aufenthaltes
  1. Arbeitsvertrag und „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ für die Zeit vor der Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses (einschließlich verbindlicher Zusage des Arbeitgebers zur Freistellung für die Weiterbildungsmaßnahme bei voller Bezahlung) sowie „Zusatzblatt A“ und Arbeitsvertrag und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung für die Zeit nach der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses oder

  2. Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut mit einem Guthaben von insgesamt 12.324 €/Jahr oder
  3. förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer.
  4. Stipendium
  • Kopie ihres Lebenslaufes mit Hintergründen zum beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen etc.
  • Motivationsschreiben
  • falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers
  • Falls zutreffend: Nachweise über Berufserfahrung der Qualifikation entsprechend
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Monate. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Djauf, Qurayyat, Quasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen Ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadjran und Djazan buchen Ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Arbeitsmigration.

Weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit.

„Make it in Germany“ das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte.

„Anerkennung in Deutschland“ Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Datenbank der reglementierten Beruf berufenet.

Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen ANABIN.

Für Informationen zu Sprachkursen und -prüfungen besuchen Sie bitte die Seite des Goethe-Institutes Riad.

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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