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Erwerbstätigkeit / Fachkräfte

Bauarbeiter

Bauarbeiter, © Colorbox

Artikel

Allgemeines

Der Arbeitsmarktzugang von Ausländern wird durch das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung geregelt. Durch verschiedene Maßnahmen wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren liberalisiert, zuletzt am 18.11.2023 durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Grundsätzlich ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt qualifizierten Fachkräften (akademische oder Berufsausbildung) und bestimmten Berufsgruppen vorbehalten und bedarf in der Regel der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung.

Generell müssen die entsprechenden Qualifikationen in Deutschland anerkannt sein, Ausnahmen gibt es nur für bestimmte in der Beschäftigungsverordnung genannte Berufsgruppen.

Mehr Informationen und FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Für Nicht- bzw. Geringqualifizierte bestehen weiterhin nur eingeschränkte Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular „VIDEX“)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Arbeitsvertrag aus Deutschland mit genauen Angaben zur Position, Vertragsdauer, Arbeitszeit, Probezeit und zum Monatsgehalt
  • vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Nachweis über die Qualifikation (z.B. Nachweis über Ausbildung, Hochschulabschluss, Zeugnisse derzeitiger/früherer Arbeitgeber)
  • Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation durch Anabin-Auszug oder ZAB-Anerkennungsbescheid
  • Lebenslauf mit Hintergründen zum beruflichen Werdegang
  • Motivationsschreiben
  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Mindestgehalt von 48.180 Euro pro Jahr (2023) oder Nachweis angemessener Altersvorsorge
  • falls vorhanden: Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
  • falls vorhanden: Fremdsprachennachweise Deutsch/Englisch
  • bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis/Approbation
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar.

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen. Ohne Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei Monate. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Djauf, Qurayyat, Quasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadjran und Jizan buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen, z.B. zur Anerkennung von Abschlüssen, zu den Beschäftigungschancen in Deutschland oder zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, finden Sie auch auf der Website der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services).

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „make-it-in-germany“ .

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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