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Sprachkurse für Fachkräfte im Anerkennungsverfahren

Sprachkurs

Sprachkurs, © colourbox

20.05.2024 - Artikel

Allgemeines

Für ausländische Fachkräfte, deren ausländischer Abschluss (noch) nicht als gleichwertig anerkannt ist und ausschließlich Deutschkenntnisse zum Erlangen der förmlichen Anerkennung fehlen, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen vorab zu diesen Sprachkursen einzureisen.

Dies betrifft vor allem ausgebildete Ärzte ohne deutsche Berufsausübungserlaubnis und sonstige Berufsgruppen (Apotheker, Psychotherapeuten, Zahn- und Tierärzten, Kranken- oder Altenpfleger, bestimmte handwerkliche Berufe, Lehrer, Erzieher, Juristen …).

Während eines Sprachkursaufenthaltes ist keinerlei Erwerbstätigkeit gestattet, sodass der Lebensunterhalt ausschließlich durch eigenes Vermögen oder Leistungen Dritter gesichert werden muss.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular )
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Eingangsbestätigung der für die berufliche Anerkennung bzw. Berufszulassung zuständigen Stelle in Deutschland, welche den Eingang Ihrer Bewerbung um eine Approbation/Berufserlaubnis bestätigt. Dieser muss die Feststellung enthalten, dass Ihre Unterlagen komplett eingegangen sind und bearbeitet werden.
  • Nachweis über die Buchung/Vereinbarung aller Sprachkurse bis zum Erreichen des Allgemeinsprachniveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) sowie ggf. medizinische Fachsprache C1.
  • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer oder einem deutschen vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
  • ggf. legalisierte saudi-arabische Berufsausübungserlaubnis
  • Nachweis von Deutschkenntnissen (Zertifikat), mindestens Niveau A1/A2
  • Nachweise zur Finanzierung des gesamten Aufenthaltes durch:
  1. Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut mit einem Guthaben von insgesamt 13.092 €/Jahr oder
  2. förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer oder
  3. Stipendium
  • Kopie ihres Lebenslaufes mit Hintergründen zum beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen etc.
  • Motivationsschreiben
  • falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers
  • falls zutreffend: Nachweise über Berufserfahrung der Qualifikation entsprechend
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Monate. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Botschaft in Riad. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Bitte buchen Sie Ihren Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Arbeitsmigration.

Weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit.

„Make it in Germany“ das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte.

„Anerkennung in Deutschland“ Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Für Informationen zu Sprachkursen und -prüfungen besuchen Sie bitte die Seite des Goethe-Institutes Riad.

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 90 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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