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Studium / Studienvorbereitung
Studium, © Colourbox
Allgemeines
Deutschland ist eines der beliebtesten Studienländer weltweit. Die Ausbildung qualifizierter ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen ist ein vordringliches Anliegen der Bundesregierung.
Nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums können Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate verlängern lassen, um sich eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu suchen.
Sprachkenntnisse
Beginnen Sie möglichst frühzeitig die Sprache, in der Sie studieren möchten, zu lernen. Nehmen Sie die Angebote, die Ihnen in Saudi-Arabien zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung stehen, an.
Für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland sind im Regelfall Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder DSH nachzuweisen.
Möchten Sie ein staatliches Studienkolleg absolvieren, sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, je nach Studienkolleg auch B2, notwendig.
Falls Sie in Deutschland einen Sprachkurs besuchen möchten, sollten Sie mindestens Sprachkenntnisse der Stufe A2 bereits vorab erwerben.
Das vorzulegende Sprachzeugnis muss auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Dies trifft derzeit auf Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V. sowie der telc GmbH; des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); des ECL Prüfungszentrums; und „TestDaF“ zu.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:
- Kopie des gültigen Reisepasses, eigenhändig unterschrieben und noch mind. 9 Monate gültig (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
- vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen Sie dazu das elektronische Antragsformular „VIDEX“) inkl. Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
- Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
- Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (Fachhochschule, Universität) oder / und
- Bestätigung der Aufnahme bzw. Einladung zu einem Aufnahmetest an einem Studienkolleg (mit fester Terminangabe) oder / und
- Anmeldebestätigung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs (ab Niveau B1 bis DSH)
- Nachweise zur Finanzierung des gesamten Aufenthaltes:
- Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut mit einem Sperrguthaben von insgesamt 11.904 €/Jahr und Arbeitgeberschreiben sowie aktuelle Kontoauszüge des Sponsors, die die letzten 6 Monate abdecken oder
- förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer oder
- Stipendium
- selbst verfasstes, aussagekräftiges Motivationsschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen schulischen und ggf. beruflichen Werdegang
- Schulabschlusszeugnis und ggf. Nachweis über den Hochschulabschluss mit detaillierter Notenübersicht
- sofern nicht von der Hochschule im Zulassungsbescheid bestätigt: Nachweis der Sprachkenntnisse, die für die Aufnahme des Studiums bzw. der studienvorbereitenden Maßnahme notwendig sind
- falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers
- Kopien der Iqamas der Familie bzw. Familien-ID bei saudischen Staatsangehörigen
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern
- Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar
Vor Ausstellung des Einreisevisums ist eine sogenannte „incoming“-Versicherung für Studenten ab Einreisedatum vorzulegen.
Alle Dokumente müssen im Original oder in beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.
Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Wichtige Hinweise zum Visumverfahren
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.
Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.
Bearbeitung
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens einen Monat. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.
Terminvereinbarung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.
Bitte buchen Sie Ihren Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.
Weiterführende Informationen
Zum Thema „Lernen und Arbeiten in Deutschland“ wenden Sie sich bitte an das Info-Center der Zentralen Auslands - und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit .
Die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Chancen eines Studiums in Deutschland finden Sie auf der Webseite hochschulkompass.de.
Kontaktdaten verschiedener bundesdeutscher Studienkollegs.
Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.
Downloadbereich
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 90 Euro.
Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.