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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mann rennt Treppe hoch

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, © Colourbox

Artikel

Allgemeines

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020 wurde ein beschleunigtes Antragsverfahren für Fachkräfte eingeführt.

Arbeitgeber können seitdem mit einer Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Dadurch soll das Visumverfahren insgesamt deutlich gekürzt werden. Einbezogen in das Verfahren werden ausschließlich Fachkräfte, Aufenthalte zur Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen zur Anerkennungen ausländischer Qualifikationen sowie sonstige qualifizierte Beschäftigungen.

Auch miteinreisende Familienangehörige können einbezogen werden.

Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber, unterstützt beim Anerkennungsverfahren und holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet.

Anschließend bucht die Fachkraft einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 Euro (zu zahlen an die Ausländerbehörde), hinzu kommen Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation, sowie die Visumgebühr.

Mehr Informationen und FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags bereits beginnen, wenn Ihr Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt. Sobald die Vorabzustimmung vorliegt, buchen Sie einen Termin zur Visumbeantragung, zu dem folgende Unterlagen mit jeweils einer Kopie mitgebracht werden müssen:

  • Original und Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular „VIDEX“)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Original der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
  • Originale der Dokumente, die der Vorabzustimmung beigeheftet sind
  • Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufs- oder Hochschulbildung
  • falls erforderlich: Fremdsprachennachweise Deutsch/Englisch
  • bei mitreisenden Ehegatten/minderjährigen Kindern: ausländische Personenstandsurkunden, ggf. Familienregister oder Sorgerechtsbeschluss
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar.

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz bis zum Beginn der Erwerbstätigkeit in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit einer Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen. Ohne Vorlage der Vorabzustimmung kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Wochen. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich, vor allem wenn eine Rücksprache mit der Ausländerbehörde oder die Durchführung eines Urkundenüberprüfungsverfahrens erforderlich ist.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Djauf, Qurayyat, Qasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadjran und Djasan buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde erfragen. Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ihren Wohnsitz aufnehmen werden.

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „make-it-in-germany“ .

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

Downloadbereich

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Visumgebühren

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