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Stellenausschreibung für einen Übersetzer
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Deadline for applications: 14 July 2024
Stellenausschreibung für einen Übersetzer
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Riad sucht für ihren Sprachendienst zum 01. November 2026 einen Übersetzer für Arabisch-Deutsch/Deutsch-Arabisch in Vollzeit (100 %).
Art der Tätigkeit:
- Übersetzung von offiziellen Schreiben und Verbalnoten
Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Übersetzen/Dolmetschen oder
Germanistik/Arabistik - Ausgezeichnete Deutsch- und Arabischkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestens C2-Niveau bzw. muttersprachliche Beherrschung einer der beiden Sprachen)
- Praxis als Übersetzer oder Erfahrung auf diesem Fachgebiet
- Gute Kenntnis der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Situation in
Deutschland - Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Fundierte Kenntnisse im Umgang mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen (Microsoft Word)
- Initiative und Einsatzfreude
- Interkulturelle Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
Leistungen:
- medizinische Beihilfe nach den Heilfürsorge-Richtlinien der Botschaft Riad
- Die Höhe des Gehalts richtet sich nach dem Vergütungsschema der Botschaft
- 13. Monatsgehalt
Allgemeine Informationen:
- Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 41 Stunden.
- Die fachliche Eignung wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch den Spra-chendienst des Auswärtigen Amts festgestellt.
- Ortsübliche Zuschüsse für Unterbringung, Transport und Heimaturlaubsreisen sind mit dem Gehalt abgegolten.
Bewerbung:
Bitte richten Sie Ihre vollständige Bewerbung bis zum 1. September 2026 mit folgenden
Unterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Diplome)
- Empfehlungsschreiben
- Motivationsschreiben (Deutsch und Arabisch)
ausschließlich per E-Mail an die Deutsche Botschaft Riad:
info@riad.diplo.de
Nur Bewerbungen mit allen vorgenannten Unterlagen kommen für ein Auswahlverfahren in Betracht. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Das Auswärtige Amt hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und lädt qualifizierte Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung ein.