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Arbeitsplatzsuche

Arbeitsplatzsuche

Arbeitsplatzsuche, © Colorbox

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Allgemeines

Ausländische Fachkräfte, die über einen deutschen, einen anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss bzw. eine inländische qualifizierte Berufsbildung oder eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation verfügen, haben die Möglichkeit zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich, um sich vor Ort in Deutschland eine Arbeit zu suchen, die der Qualifikation entspricht.

Aufgrund der momentanen Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben potenzielle Arbeitnehmer aus dem Ausland gute Chancen, eine Beschäftigung zu finden. Der deutsche Arbeitsmarkt sucht qualifizierte Arbeitskräfte in folgenden Kategorien: Humanmedizin, Pflegepersonal, Technik und Handwerk.

Neben der Qualifikation ist nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt für den geplanten Aufenthaltszeitraum gesichert ist. Zusätzlich müssen die Mittel für eine evtl. erforderliche Ausreise nach erfolgloser Suche nachgewiesen werden. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche ist die Ausübung einer Probebeschäftigung bis zu 10 Stunden pro Woche erlaubt. Darüber hinausgehende Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit sind nicht erlaubt. Ein Familiennachzug während der Arbeitsplatzsuche ist nicht möglich.

Potenzielle Bewerber können über die Website ANABIN überprüfen, ob ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder gleichwertig ist.

Fachkräfte mit Hochschulabschluss müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, um ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Die Chance auf ein realistisches Arbeitsplatzangebot oder Interview erhöht sich allerdings, wenn Sie bereits Ihr Engagement durch das Erlernen deutscher Sprachkenntnisse unter Beweis gestellt haben.

Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung müssen über Deutschkenntnisse verfügen, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, in der Regel mindestens Niveau B1.

Bei erfolgreicher Arbeitsplatzsuche kann die zuständige Ausländerbehörde anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, ohne dass Sie erneut ausreisen müssen, um ein Arbeitsvisum zu erhalten.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:

  • Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
  • vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular VIDEX National)
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
  • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer oder einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss mit ANABIN-Auszug oder Nachweis über qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre)
  • Kopie ihres Lebenslaufes mit Hintergründen zum beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen etc.
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur beabsichtigten Stellensuche (Branche, Regionen, etc.), die auf Ihr/e Studiengebiet/Qualifikation abgestimmt ist.
  • Nachweise über bereits erfolgte Bemühungen zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland von Saudi-Arabien aus (z. B. Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern, Bewerbungsgespräche und/oder Onlineinterviews mit Gesprächsergebnis).
  • Nachweise zur Finanzierung des gesamten Aufenthalts durch
    • ein deutsches Sperrkonto mit einem Guthaben von min. 6.162 € oder
    • eine Verpflichtungserklärung eines in Deutschland ansässigen Bürgers nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz
  • Falls zutreffend: Nachweise über Berufserfahrung
  • falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers
  • falls vorhanden: Fremdsprachennachweise Deutsch/Englisch bzw.
  • bei Fachkräften ohne akademische Ausbildung: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1
  • Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar

Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.

Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.

Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Wichtige Hinweise zum Visumverfahren

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.

Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 2 Monaten. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Terminvereinbarung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Dschauf, Qurayyat, Qasim, al-Mintaqa al-Scharqiya (Ostprovinz), Hail, al-Hudud al-Schamaliya (Nordgrenze) und Riad buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.

Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Provinzen Tabuk, Medina, Mekka, Baha, Asir, Nadschran und Dschasan buchen ihren Termin bitte über das Terminvergabesystem des Generalkonsulats Djidda.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu den Beschäftigungschancen in Deutschland oder zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, finden Sie auch auf der Website der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) , beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services).

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „make-it-in-germany“ .

Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.

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