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Beglaubigungen und Beurkundungen

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Unterschriftsbeglaubigung

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
  • einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie
    - Handelsregistereintragungen
    - einfache Nachlassvollmachten
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Hierzu gehören jedoch nicht: Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen – diese müssen in aller Regel notariell beurkundet werden.


Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag; bei Vollmachten Nachweis zum Wert des Rechtsgeschäfts
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Iqama)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
  • Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Stromrechnung o.ä.)

Eine Terminvereinbarung bei der Botschaft Riad/ dem GK Djidda ist nicht erforderlich. Sie können während folgender Öffnungszeiten dort vorsprechen:

Botschaft Riad: sonntags bis donnerstags, 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

GK Djidda: sonntags bis donnerstags, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


Informationen zu Gebühren finden Sie hier.


Notarielle Beurkundung

Der Konsularbeamte beurkundet nur, soweit dies notwendig ist, d.h. wenn gesetzliche Beurkundungspflichten für den deutschen Rechtsverkehr vorliegen. Er tritt hierbei nicht in Konkurrenz zu den deutschen Notaren. Seine Beurkundungen sind ergänzende Dienstleistungen, die sonst nicht erbracht werden könnten. Konsularbeamte handeln nach pflichtgemäßem Ermessen; sie sind im Gegensatz zu einem Notar in Deutschland, der seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf, nicht zur Beurkundung verpflichtet.

Bitte klären Sie daher unbedingt vorab, ob die gewünschte Beurkundung durchgeführt werden kann.

Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:

  • komplizierte Grundstücksgeschäfte
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
  • Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • eidesstattliche Versicherung (z. B. zum Personenstand, in Rentenangelegenheiten, bei Führerscheinverlust, etc.)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung

Terminvereinbarung für die Beurkundung

Jede Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger individueller Terminabsprache vorgenommen werden.


Informationen zu Gebühren finden Sie hier.


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