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Einfuhrbegrenzung von Bargeld
Geldbetrag, © AA
Die Einfuhrbegrenzung von Bargeld ist durch EU-Recht geregelt. Damit sollen Geldwäsche und Finanzierung von terroristischen Aktivitäten erschwert werden.
Derzeit beträgt die Wertgrenze pro Person bei 10.000,- €. Ab diesem Betrag ist bei der Einreise ein Anmeldeformular auszufüllen. Dazu wenden Sie sich bitte unmittelbar an einen Zollbeamten bei der Einreisekontrolle. Sie dürfen bei einem Bargeldbestand ab 10.000,- € nicht den grünen Korridor benutzen, sondern müssen zur Anmeldung direkt in den roten Korridor gehen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet und bei Wohnsitz im Ausland wird regelmäßig eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes sowie die Verfahrenskosten von dem mitgeführten Betrag einbehalten.
Nähere Informationen sowie Formulare zur zollrechtlichen Anmeldung größerer Bargeldmengen finden Sie hier:
Anmelde- bzw. Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern
Siehe folgender Link: Anmelde- bzw. Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern