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Eheschließung in Saudi-Arabien
Eheschließung, © picture alliance / ZB
Eheschließungen in Saudi-Arabien
Allgemeine Informationen zu Eheschließungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Eheschließungen in der deutschen Botschaft in Riad können nicht vorgenommen werden.
Wenn Sie in Saudi-Arabien geheiratet haben, können Sie die Ehe in Deutschland registrieren lassen. Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung einer ausländischen Eheschließung im deutschen Eheregister
- ausgefüllter, noch nicht unterschriebener Antrag
- Eheurkunde (je nach Ausstellungsland legalisiert und mit deutscher Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer bzw. Apostille oder Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft im Ursprungsland; bitte informieren Sie sich ggf. bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung)
- Geburtsurkunden der Eheleute (ggf. legalisiert/mit Apostille versehen und übersetzt)
- falls zutreffend: Heiratsurkunden und Auflösungsnachweise (Scheidungs- oder Sterbeurkunde) aller Vorehen
- deutsche Einbürgerungsurkunde, falls einer der Ehegatten eingebürgert wurde
- gültige Reisepässe
- Kopien der Iqamas
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Es sind jeweils Originalunterlagen vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen, ggf. auch auf Anforderung des zuständigen Standesamts, nachzufordern.
Ledigkeitsbescheinigungen können nur auf Grundlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausnahmsweise erstellt werden.
Eheschließungen in Botschaften/Generalkonsulaten anderer Länder in Riad oder Djidda:
Eine Eheschließung mit einem Umrah- oder Hadsch-Visum bei saudi-arabischen Behörden ist nicht möglich.
Eheschließungen in ausländischen Konsulaten sind grundsätzlich möglich.
Weitere Informationen
Eheschließungen können nur registriert werden, wenn das jeweils geltende Recht des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, beachtet wurde. Da in Deutschland Ehen ausschließlich von Standesbeamten rechtskräftig geschlossen werden können, sind auch nur solche Ehen registrierungsfähig. Von religiösen Vertretern in Deutschland geschlossene Ehen sind nicht registrierungsfähig.
Es wird daher ausdrücklich davon abgeraten, eine in Deutschland geschlossenen Imam-Ehe in Saudi-Arabien oder einem anderen Land registrieren zu lassen. Eine Registrierung führt zu einer sogenannten hinkenden Ehe. Die Beteiligten gelten in dieser Situation in Saudi-Arabien (oder einem anderen Land) als verheiratet, während die Anerkennung dieser Ehe in Deutschland ausgeschlossen ist. Eine erneute Heirat in Deutschland scheitert in der Regel daran, dass demjenigen Partner, dessen Heimatland die in Deutschland geschlossene Imam-Ehe anerkennt, kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen wird, da er dort bereits als verheiratet gilt.
Hinkende Ehen zu „heilen“ ist in der Regel ein langwieriges Unterfangen. Nicht selten muss zunächst die Imam-Ehe im anerkennenden Land geschieden werden, bevor schließlich eine international anerkannte Ehe geschlossen werden kann.