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Eheschließung in Saudi-Arabien

Eheschließung, © picture alliance / ZB
Eheschließungen in Saudi-Arabien
Allgemeine Informationen zu Eheschließungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Eheschließungen in der deutschen Botschaft in Riad können nicht vorgenommen werden.
Wenn Sie in Saudi-Arabien geheiratet haben, können Sie die Ehe in Deutschland registrieren lassen. Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung einer ausländischen Eheschließung im deutschen Eheregister
- ausgefüllter, noch nicht unterschriebener Antrag
- Eheurkunde (je nach Ausstellungsland legalisiert und mit deutscher Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer bzw. Apostille oder Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft im Ursprungsland; bitte informieren Sie sich ggf. bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung)
- Geburtsurkunden der Eheleute (ggf. legalisiert/mit Apostille versehen und übersetzt)
- falls zutreffend: Heiratsurkunden und Auflösungsnachweise (Scheidungs- oder Sterbeurkunde) aller Vorehen
- deutsche Einbürgerungsurkunde, falls einer der Ehegatten eingebürgert wurde
- gültige Reisepässe
- Kopien der Iqamas
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Es sind jeweils Originalunterlagen vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen, ggf. auch auf Anforderung des zuständigen Standesamts, nachzufordern.
Ledigkeitsbescheinigungen können nur auf Grundlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausnahmsweise erstellt werden.
Eheschließungen in Botschaften/Generalkonsulaten anderer Länder in Riad oder Djidda:
Eine Eheschließung mit einem Umrah- oder Hadsch-Visum bei saudi-arabischen Behörden ist nicht möglich.
Eheschließungen in ausländischen Konsulaten sind grundsätzlich möglich.