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Geburtsanzeigen

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Familienangelegenheiten
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Wenn Ihr Kind in Saudi-Arabien geboren wurde und ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist, können Sie für ihr Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Eine solche Geburtsanzeige in Deutschland ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Beachten Sie jedoch bitte unseren Hinweis für nach dem 31.12.1999 im Ausland geborene Kinder.

Beim Erstgeborenen, dessen Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, wird spätestens bei der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung notwendig.

Sollte eine Namenserklärung notwendig sein oder sollten Sie eine Geburtsurkunde wünschen, können Sie bei der Botschaft in Riad oder beim Generalkonsulat in Djidda eine Namenserklärung abgeben bzw. einen Antrag auf Beurkundung der Geburt einer/s Deutschen stellen. Zuständig für die wirksame Entgegennahme der Namenserklärung bzw. für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind oder (wenn das Kind nie in Deutschland wohnte) die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.

Für die Namenserklärung bzw. für die Beurkundung einer Geburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefüllte, noch nicht unterschriebene Erklärung zur Namensführung bzw. ausgefüllter Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes (s.u.)
  • saudi-arabische Geburtsurkunde, vorlegalisiert durch das saudi-arabische Außenministerium und übersetzt durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer
  • Heiratsurkunde der Eltern, legalisiert und übersetzt durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer, sofern es sich nicht um eine deutsche Urkunde handelt
  • Reisepässe der Eltern und ggf. des Kindes
  • Geburtsurkunden beider Elternteile, bei ausländischen Urkunden ggf. mit Legalisation und Übersetzung
  • evtl. Einbürgerungskunden der Eltern, falls die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde
  • falls zutreffend: Heiratsurkunden und Auflösungsnachweise (Scheidungs- oder Sterbeurkunden) von Vorehen

Es sind grundsätzlich Originalunterlagen vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden informieren Sie sich bitte bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Ausstellungsstaates über deren Anerkennungsfähigkeit.

Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat behalten sich das Recht vor, bei Bedarf weitere Unterlagen nachzufordern.

Nach Aufnahme der Geburtsanzeige oder der entsprechenden Namenserklärung kann die Botschaft bzw. das Generalkonsulat für Ihr Kind einen Reisepass ausstellen.


Nachfolgend finden Sie alle relevanten Formulare:

Anlage 1 Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt

Anlage 2 Erklärung zur Namensführung eines Kindes bei Geburt außerhalb der EU


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