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Vorläufige Reisepässe
Deutscher Reisepass, © colourbox
Vorläufige Reisepässe
In Ausnahmefällen - wenn Sie dringend reisen müssen - kann Ihnen die Auslandsvertretung einen vorläufigen Reisepass ausstellen, bis Ihr biometrischer Reisepass eingetroffen ist. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass keinen Speicherchip Ihrer biometrischen Daten enthält und somit nicht von allen Ländern für die Einreise anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.
Für den Antrag sind die gleichen Dokumente vorzulegen wie für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses. Die Gültigkeit beträgt max. 1 Jahr, die Gebühr beträgt 39,00 €.