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Beantragung eines Zweitpasses

Zwei Pässe

Zwei Pässe, © dpa

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Beantragung eines Zweitpasses

Jeder Deutsche/jede Deutsche darf grundsätzlich nur einen Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen (§ 1 Abs. 3 PassG).

Die Ausstellung von Zweitpässen ist daher restriktiv zu handhaben. Die Ausstellung eines Zweitpasses ist nur in den Fällen möglich, in denen die antragstellende Person schlüssig durch Vorlage von Unterlagen darlegt, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses besteht. Nur die Möglichkeit, dass der Antragsteller in Zukunft einen zweiten Pass benötigen wird, genügt hierfür nicht. Die Nachweispflicht des berechtigten Interesses am Zweitpass obliegt dem Antragsteller.


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