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Visumgebühren

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Artikel

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.
Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Allgemein

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 80 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.

Die Gebühren sind bei Antragstellung in örtlicher Währung zu entrichten. Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, ist eine Rückerstattung im Ablehnungsfalle nicht möglich.

Sowohl im Visakodex (Schengen-Visa) als auch in der Aufenthaltsverordnung (nationale Visa) sind Gebührenermäßigungs- und befreiungstatbestände vorgesehen.


Gebührenbefreiungen

a) für Schengen-Visa:

Folgende Personengruppen werden - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit- schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit:

  • Kinder unter 6 Jahren,
  • Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen
  • Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden;
  • Forscher im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates, deren Reise Forschungszwecken oder der Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz dient, sowie bei
  • „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem 2vollen„ Reisedokument (ohne leere Seite) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument des Antragstellers.

b) für nationale Visa

  • Ausländer, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind;
  • Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre;
  • wenn Deutschland sich in bi- oder multilateralen Verträgen dazu verpflichtet hat.

c) Für Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder Deutscher, Eltern minderjähriger Deutscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen, werden alle Visa gebührenfrei erteilt.


Gebührenermäßigungen

a) Die Visumerleichterungsabkommen mit Armenien und Aserbaidschan sehen für die Staatsangehörigen dieser Lander eine Gebühr für ein Schengen-Visum in Höhe von 35 Euro weltweit und verschiedene Befreiungen von dieser Visumgebühr (z. B. für Verwandtenbesuche) vor.

Für diejenigen serbischen, mazedonischen, montenegrischen, bosnisch-herzegowinischen, moldauischen, albanischen, ukrainischen und georgischen Staatsangehörigen, die weiterhin der Visumpflicht unterliegen (Inhaber nicht-biometrischer Reisepässe) gilt aufgrund von Visumerleichterungsabkommen ebenfalls eine Visumgebühr in Höhe von 35 Euro.

b) Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren wird die Gebühr allgemein auf 40 Euro für die Erteilung von Schengen-Visa herabgesetzt.

c) Für nationale Visa gilt für Minderjährige der halbe Gebührensatz, also 37.50 Euro.

Außerdem prüfen die deutschen Auslandsvertretungen die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung von der Visumgebühr im Einzelfall, wenn der beantragte Aufenthalt der Förderung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sonstiger erheblicher öffentlichen Interessendient oder humanitäre Gründe hat. Ausländische Aussteller auf deutschen Messen, die einen offiziellen Messeausweis vorlegen, sind ebenfalls von der Visumgebühr befreit.

Für Auskünfte zu den konkret einschlägigen Visumgebühren im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für die Visumerteilung zuständige deutsche Auslandsvertretung.

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