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Wiedereinreise
Wiedereinreise
Sie sind nur vorübergehend in Saudi-Arabien und Ihr deutscher Aufenthaltstitel ist abgelaufen oder abhandengekommen?
Wenn Sie sich vorübergehend in Saudi-Arabien aufhalten und vor der beabsichtigten Rückreise nach Deutschland feststellen, dass Ihr deutscher Aufenthaltstitel abgelaufen oder Ihnen abhandengekommen ist, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen. Die Neuausstellung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Botschaft ist hingegen nicht möglich, dies kann nur die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort.
Ein Visum zur Wiedereinreise können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nachweisen können, dass Sie aus Deutschland ausgereist sind (z.B. durch Ausreisestempel im Pass, ein Flugticket auf Ihren Namen, aktuelle Arbeitgeber- bzw. Schulbescheinigung etc.).
Bitte prüfen Sie zunächst anhand der folgenden Übersicht, ob Sie ein Visum zur Wiedereinreise benötigen.
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Situation |
Hinweis |
| Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung verloren | Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
| Aufenthaltstitel in Deutschland vergessen | Sofern der Aufenthaltstitel nicht an Sie persönlich zugesandt werden kann: Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
| Aufenthaltstitel abgelaufen | Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
| Aufenthaltstitel abgelaufen, Ausländerbehörde hat Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4, Abs. 5 AufenthG ausgestellt, die noch gültig ist | Einreise möglich in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel, ansonsten: Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
| Aufenthaltstitel noch gültig, aber Ausreise aus Deutschland liegt mehr als 6 Monate zurück | Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
| Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass ein Aufenthaltstitel im Bundesgebiet besteht bzw. dass eine Verlängerung beantragt und genehmigt wurde | Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
Terminvereinbarung
Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung zur persönlichen Antragstellung in der Botschaft Riad oder weitere Fragen in diesem Zusammenhang an die folgende Mailadresse: visa@riad.diplo.de .
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte füllen Sie vor Ihrem Antragstermin das Antragsformular in deutscher Sprache aus und unterschreiben den Ausdruck eigenhändig. Bitte bringen Sie das Formular in zweifacher Ausfertigung zu Ihrem Termin in der Deutschen Botschaft Riad zusammen mit den notwendigen Dokumenten (siehe unten) mit.
- Ihren Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- 2 biometrische Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Meldebescheinigung
- abgelaufener/ungültig gewordener Aufenthaltstitel
- wenn der Aufenthaltstitel gestohlen oder verloren wurde: Nachweis über Verlustmeldung/-anzeige bei der örtlichen Polizei und (soweit vorhanden) Kopie des verlorenen Aufenthaltstitels
- Nachweise darüber, dass die Ausreise aus Deutschland erfolgt ist (Flugticket/Grenzstempel)
- saudisches Visum mit Einreisestempel
- ggf. Vorabzustimmung Ihrer örtlichen Ausländerbehörde
- die Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in Landeswährung
Bitte beachten Sie:
- Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden.
- Ausländische Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der jeweils zuständigen Ausländerbehörde, welche im Laufe des Verfahrens beteiligt wird.
Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. Das Verfahren dauert daher in der Regel mindestens zwei Wochen, kann aber auch deutlich länger dauern. Eine Verkürzung ist nicht möglich. Bitte sehen Sie von Fragen nach dem Verfahrensstand nach Antragstellung ab. Es steht Ihnen frei, sich im laufenden Visumverfahren auch direkt an ihre örtliche Ausländerbehörde zu wenden.
Downloadbereich
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 90 Euro.
Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.