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Selbstständige Erwerbstätigkeit
Selbstständige Erwerbstätigkeit, © Colorbox
Allgemeines
Sie wollen auf selbstständiger Basis in Deutschland arbeiten?
Dies ist in aller Regel dort möglich, wo die beteiligten Inlandsbehörden ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis bestätigen und wo abzusehen ist, dass Ihre Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen) und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die ein Studium in Deutschland an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen. Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
- Unternehmensgründer
- Einzelunternehmer und
- Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Bereiten Sie Ihren Antrag gemäß der folgenden Auflistung vor und legen Sie die Unterlagen jeweils im Original und mit einer Kopie bei Visumbeantragung vor:
- Kopie des gültigen Reisepasses (Kopien aller Seiten, die nicht leer sind)
- vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für ein nationales Visum (Bitte nutzen dazu das elektronische Antragsformular )
- 2 aktuelle biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
- Saudische ID bzw. Iqama oder saudisches Visum mit Einreisestempel
- Ausführliches Motivationsschreiben mit den zeitlichen und inhaltlichen Planungen für den Aufenthalt in Deutschland
- Nachweise zur Finanzierung des geplanten Aufenthaltes
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang
- Qualifikationsnachweise: Diplom(e), Referenzen, Zeugnisse
-
falls vorhanden: Nachweise über Sprachkenntnisse in Deutsch bzw. Englisch
- vollständiges Firmenprofil, inklusive:
- Businessplan
- Geschäftskonzept
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan (einschl. Kreditzusagen und Vermögensnachweisen)
- Marketingstrategie
- Ertragsvorschau
- Angaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeits- und Ausbildungsplätze
- ggf. Angaben über Innovation und Forschung im Unternehmen
- Gebühr in Höhe von 75€, zu zahlen in saudi-arabischen Rial, nur in bar
- Angemessene Altersversorgung (Nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben). Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erbringen durch:
- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung,
- eigenes Vermögen,
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
Bei Visumerteilung müssen Sie den Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland erbringen.
Alle Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Ausfertigung jeweils mit 1 Kopie vorgelegt werden.
Ausländische Dokumente die nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen von einem anerkannten bzw. vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Die Auslandsvertretung behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.
Wichtige Hinweise zum Visumverfahren
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen, auch nicht vor Beantragung. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Unterlagen oder fehlende Nachweise können zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags führen.
Ausländische Urkunden müssen durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsland legalisiert bzw. von zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Ggf. sind individuelle Urkundenüberprüfungen erforderlich, die zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedingen.
Bearbeitung
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Monate. Längere Bearbeitungszeiten sind möglich.
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Telefonische Sachstandsanfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.
Terminvereinbarung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Botschaft in Riad. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Einreise und erfasst Ihre biometrischen Daten.
Bitte buchen Sie Ihren Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft Riad.
Weiterführende Informationen
Hinweise des BMI zu wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung des Hochqualifizierten-Richtlinie (Blaue Karte EU, Arbeitsplatzsuche, Selbstständige, etc.)
Sollten Sie eine Frage haben, welche in diesem Artikel nicht beantwortet wurde, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden. Bitte nehmen Sie von Fragen, welche bereits in diesem Beitrag beantwortet sind, Abstand.
Downloadbereich
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Schengen-Visum beträgt 90 Euro.
Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf nationales Visum beträgt 75 Euro.